
Die Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten dauert in der Regel drei Jahre, eine Verkürzung um 6 Monate ist unter bestimmten Voraussetzungen jedoch möglich. Die Ausbildung beginnt am 01.08. eines Jahres.
Eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG ist möglich, wenn der Leistungsdurchschnitt in der Kanzlei wie in der Berufsschule bei mindestens 2,0 liegt.
Bei der Ermittlung des Notendurchschnitts werden die Fächer
jeweils einfach sowie das Fach
doppelt gewichtet. Die Summe ist sodann durch 5 zu teilen (gerundet auf eine Nachkommastelle).
Zuständig für die Aufsicht über die Berufsausbildung ist in Thüringen die Rechtsanwaltskammer Thüringen. Unter nachfolgendem Link finden Sie weiterführendes Informationsmaterial zum Beruf: