
Die Berufshaftpflichtversicherung tritt im Falle eines Vermögensschadens ein, der durch die Ausübung Ihrer Tätigkeit bei Dritten entstanden ist. Die Berufshaftpflichtversicherung zahlt wenn berechtigte Ansprüche vorliegen und schützt Sie vor den unberechtigten Ansprüchen Dritter. Personen- bzw. Sachschäden werden mit einer Berufshaftpflichtversicherung nicht abgedeckt.
Für einige Berufsgruppen, wie Versicherungsvermittler, Rechtsanwälte usw. wurde diese Berufshaftpflichtversicherung seitens des Gesetzgebers vorgeschrieben.