Geplante steuerliche Entlastungen für 2011
Bestimmte Teile des im Dezember 2010 beschlossenen Maßnahmenpakets zur Steuerentlastung sollen bereits 2011 voll für die Steuerpflichtigen wirksam werden.
Der Koalitionsausschuss hatte sich am 09.12.2010 auf eine Reihe von Maßnahmen geeinigt, die spätestens zum 01.01.2012 in Kraft treten sollen. Einige Maßnahmen könnten auch rückwirkend zum 01.01.2011 rechtswirksam werden. Dazu gehören neben dem Arbeitnehmerpauschbetrag insbesondere diejenigen Maßnahmen, die kostenneutral sind. Neben Geld soll jeder Steuerpflichtige in Zukunft aber auch Mühe und Ärger sparen können: durch weniger schriftliche Belege etwa, oder durch höhere Pauschalen.
Einzelne Maßnahmen:
- Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt von 920,00 € auf 1.000,00 €; der Steuervorteil von bis zu 36,00 € im Jahr soll mit der Lohnabrechnung im Dezember an die Arbeitnehmer weitergereicht werden. Das Sammeln von Belegen wird damit für noch mehr Steuerpflichtige entbehrlich. Zugleich gibt es eine deutliche finanzielle Entlastung der Arbeitnehmer in Höhe von etwa 330 Mill. Euro.
- Eltern können Kinderbetreuungskosten zukünftig einfacher absetzen. Es macht keinen Unterschied mehr, ob die Kosten beruflich oder privat bedingt sind. Mehr Familien mit Kindern können von diesem Steuervorteil profitieren. Damit ist eine Entlastung von 60 Mill. Euro verbunden.
- Die jetzige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern für die Gewährung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen entfällt. Das baut unnötige Steuerbürokratie ab. Einkommensschwächere Familien können auch bei einem Hinzuverdienst des Kindes von über 8.004,00 € weiterhin Kindergeld beziehen. Dies entlastet Familien mit Kindern um 200 Mill. Euro.
- Wer abwechselnd öffentliche Verkehrsmittel und das Auto benutzt, um zur Arbeit zu kommen, muss dies zukünftig nicht mehr täglich nachweisen, sondern lediglich für das Gesamtjahr.
- Nicht unternehmerisch tätige Bürger können künftig wählen, ihre Einkommensteuererklärungen nur noch alle zwei Jahre beim Finanzamt abzugeben. Davon profitieren insbesondere Steuerpflichtige, die über die Jahre gleich bleibende oder dem Steuerabzug unterliegende Einkünfte haben. Wer Rückzahlungen erwartet, kann weiterhin jährlich seine Steuererklärung abgeben.
- Eine vom Finanzamt vorausgefüllte Steuererklärung vereinfacht die Steuererklärung. Soweit Daten der Finanzverwaltung vorliegen, füllt sie diese automatisch in die richtigen Felder der Steuererklärung aus. Ziel ist es, für möglichst alle Phasen im Besteuerungsprozess elektronische Verfahren anzubieten.
Speziell für Rentner, die lediglich Rente beziehen und darüber hinaus keine weiteren Einnahmen haben, wird es eine vorausgefüllte Erklärung geben: Die Rentner können diese dann normalerweise ohne Änderung an das Finanzamt übermitteln. Darüber hinaus vereinfachen eine Vielzahl von Regelungen die Kommunikation mit den Finanzämtern, so dass Unternehmen einen deutlich geringeren Bürokratieaufwand haben werden.
Quelle: Mitteilung der Bundesregierung vom 20.01.2011