
Mit Gesellschaftsrecht wird das Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden, beschäftigt.
Rechtsquellen des Gesellschaftsrechtes sind:
Das wichtigste Organ von Gesellschaften ist der Geschäftsführer.