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Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Januar 2011

Auch zum 01.01.2011 treten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen in Kraft. Diese sind im Folgenden im Überblick dargestellt:

I.          Finanzen

1.         Luftverkehrsteuer

Die Luftverkehrsteuer gilt ausschließlich für Passagierflüge von deutschen Flughäfen aus. Flüge in Privatmaschinen oder Rettungsflüge sind weiter steuerfrei.

Die Regelung gilt bereits seit dem 01.09.2010. Die Steuer wird für Ticketkäufe oder Buchungen von Pauschalreisen mit Abflugdatum ab dem 01.01.2011 erhoben. Die Steuersätze (gerechnet ab Frankfurt/Main zum größten Verkehrsflughafen des Zielstaates):

  •  8,00 Euro für Inlandsflüge, Flüge in Europa sowie unter anderem nach Marokko, in die Türkei, nach Tunesien, nach Zypern und nach Russland.
  •  25,00 Euro für Flüge in den Nahen und Mittleren Osten, etwa nach Ägypten, Israel, Saudi-Arabien, in die Vereinigten Arabischen Emirate und in einige afrikanische Staaten.
  •  45,00 Euro für Flüge in andere Länder, zum Beispiel in die USA, nach Kanada, Australien, Neuseeland, China.

2.         Jahressteuergesetz 2010

Mit dem Jahressteuergesetz 2010 tritt zum 01.01.2011 eine Reihe von Änderungen im Steuerrecht in Kraft, die viele Menschen betreffen:

Kosten für häusliches Arbeitszimmer

Wer für seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit als Arbeitsplatz nur das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung hat, kann wieder bis zu 1.250,00 Euro bei der Steuererklärung geltend machen. Dies gilt auch, wenn dieses Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der beruflichen oder betrieblichen Betätigung ist. Die Regelung gilt unter Umständen rückwirkend ab 2007. Von der Neuregelung profitieren zum Beispiel Lehrer, denen in der Schule zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Ab 2012 elektronisches Lohnsteuer-Verfahren

Die elektronische Lohnsteuerkarte soll die Lohnsteuerkarte aus Papier bis 2012 ablösen. In der Übergangsphase gilt die Lohnsteuerkarte 2010 auch für 2011. Ab 2011 ist allein das Finanzamt Ihr Ansprechpartner für Auskünfte zu gespeicherten Steuerdaten sowie für Änderungen. Die Gemeinden stellen künftig keine Lohnsteuerkarten mehr aus. Sie bleiben - wie bisher - für die Meldedaten zuständig. Wer 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte benötigt, beantragt sie bei seinem zuständigen Finanzamt.

Gleichstellung Eingetragener Lebenspartner

Eingetragene Lebenspartner sind im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht nunmehr vollständig gleichgestellt. Bislang galt (seit 01.01.2009) nur eine Gleichstellung bei sachlichen und persönlichen Steuerbefreiungen. Jetzt gilt sie auch bei der Steuerklasse und damit beim Steuertarif. In allen noch nicht bestandskräftig veranlagten Fällen gilt die vollständige Gleichstellung rückwirkend ab dem 01.08.2001.

Eingetragene Lebenspartner sind künftig auch im Grunderwerbsteuerrecht mit Ehegatten gleichgestellt.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Wenn eine haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung bereits öffentlich gefördert wird - etwa über ein KfW-Programm -, können Sie diese nicht mehr bei der Steuer geltend machen. Damit werden Doppelförderungen ausgeschlossen.

Doppelte Haushaltsführung

Eine doppelte Haushaltsführung wird nun auch dann anerkannt, wenn der Steuerpflichtige seinen Lebensmittelpunkt vom Beschäftigungsort wegverlegt, aber dort, wo er arbeitet, einen Zweitwohnsitz behält. Voraussetzung ist allerdings, dass zu diesem Zeitpunkt weder ein Rückumzug an den Beschäftigungsort geplant ist noch feststeht.

 

II.         Arbeit und Soziales

1.         Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten- und Sozialversicherung

Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für jedes Jahr neu festgesetzt. Die Beitragsbemessungsgrenze markiert die Grenze, bis zu der Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden.

Der Einkommensanteil, der über diesem Grenzbetrag liegt, ist beitragsfrei. Grundlage der Berechnungen ist die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter im Jahr 2009. Die Lohnzuwachsrate 2009 beträgt minus 0,39 % in den alten und plus 0,84 % in den neuen Ländern. Daher gilt für die gesetzliche Rentenversicherung:

  •  Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West verbleibt auf dem Stand von 2010 bei 5.500,00 Euro.
  •  Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt 2011 von 4.650,00 auf 4.800,00 Euro.

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 01.01.2011 unverändert 19,9 % in der allgemeinen Rentenversicherung, der Mindestbetrag beläuft sich weiterhin auf 79,60 Euro im Monat.

 

Sozialversicherungsrechengrößen

Monat (West)

Jahr (West)

Monat (Ost)

Jahr (Ost)

Beitragsbemessungsgrenze: allgemeine Rentenversicherung

5.500 Euro

66.000 Euro

4.800 Euro

57.600 Euro

Beitragsbemessungsgrenze: knappschaftliche Rentenversicherung

6.750 Euro

81.000 Euro

5.900 Euro

70.800 Euro

Beitragsbemessungsgrenze: Arbeitslosenversicherung

5.500 Euro

66.000 Euro

4.800 Euro

57.600 Euro

Versicherungspflichtgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung

4.125 Euro

49.500 Euro

4.125 Euro

49.500 Euro

Beitragsbemessungsgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung

3.712,50 Euro

44.550 Euro

3.712,50 Euro

44.550 Euro

Bezugsgröße in der Sozialversicherung

2.555 Euro*

30.660 Euro*

2.240 Euro

26.880 Euro

 

Vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der Rentenversicherung: 30.268,00 Euro

2.         Beitrag zur Arbeitslosenversicherung steigt

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung erhöht sich ab 2011 von 2,8 % auf 3,0 %. 2006 betrug er noch 6,5 %.

3.         Neue Regelsätze bei der Grundsicherung

Der Regelsatz für alleinstehende Grundsicherungsempfänger soll ab 01.01.2011 um fünf Euro auf 364,00 Euro steigen. Monatlich sollen erhalten:

  • Alleinstehende und alleinerziehende Erwachsene: 364,00 Euro
  • Ehegatten und Lebenspartner sowie andere erwachsene Leistungsberechtigte (Bedarfsgemeinschaft): 328,00 Euro
  • Erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben: 291,00 Euro
  • Jugendliche zwischen 14 bis unter 18 Jahren: 287,00 Euro
  • Kinder zwischen sechs und 13 Jahren: 251,00 Euro
  • Kinder unter sechs Jahren: 215,00 Euro

Im Bundesrat sind diese gesetzlichen Änderungen vorerst abgelehnt worden. Jetzt wird das Gesetz im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verhandelt. Deshalb gelten die Änderungen derzeit noch nicht. Es ist mit einem rückwirkenden Inkrafttreten und damit auch einer rückwirkenden Auszahlung zu rechnen.

4.         Bildungspaket für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche sollen zusätzlich zum Sozialgeld Leistungen aus einem Bildungspaket erhalten. Mit der transparenten Neuberechnung kommt die Bundesregierung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nach.

Geplant ist, dass leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche Anspruch haben auf:

  • jährlich bis zu 120,00 Euro für Vereinsbeiträge (Kultur-, Sport- und Ferienangebote vor Ort)
  • Lernförderung, wenn nachweislich Bedarf besteht
  • jährlich bis zu 100,00 Euro für ein Schulbasispaket für Schulmaterial (z.B. Taschenrechner oder Hefte) und für eintägige Klassenausflüge
  • monatlich bis zu 26,00 Euro Zuschuss zum warmen Mittagessen in der Schule oder Kita, wenn dies dort angeboten wird
  • monatlicher Fahrgeldzuschuss zum Besuch weiterführender Schulen ab Klasse 10

Im Bundesrat sind diese gesetzlichen Änderungen vorerst abgelehnt worden. Jetzt wird das Gesetz im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verhandelt. Deshalb gilt das neue Angebot derzeit noch nicht.

5.         Mindestlohn-Verordnung für die Abfallwirtschaft und Elektrohandwerk

Am 01.01.2011 tritt die 2. Mindestlohn-Verordnung für die Abfallwirtschaft (einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst) in Kraft. Sie folgt der ersten Mindestlohn-Verordnung für die Branche, die am 31.10.2010 außer Kraft getreten ist. Der bundesweit verbindliche Mindeststundenlohn beträgt ab dem 01.01.2011 8,24 Euro und gilt bis zum 31.08.2011.

Ab dem 01.01.2011 ist der neue Mindestlohn-Tarifvertrag für die Elektrohandwerke allgemeinverbindlich. Die neue Mindestlohnregelung schließt nahtlos an den zum 31.12.2010 auslaufenden allgemeinverbindlichen Vorgänger-Tarifvertrag an. Die Mindeststundenlöhne in den Elektrohandwerken betragen ab 01.01.2011 8,40 Euro (neue Bundesländer einschließlich Berlin) und 9,80 Euro (alte Bundesländer). Zu Beginn der Jahre 2012 und 2013 sind weitere Erhöhungen vorgesehen. Die Allgemeinverbindlicherklärung des neuen Mindestlohn-Tarifvertrages ist bis zum 31.12.2013 befristet.

 

 

6.         Insolvenzgeldumlage

Die Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2011 entlastet die Arbeitgeber von Lohnzusatzkosten. Der Anspruch der Arbeitnehmer auf Insolvenzgeld nach § 183 SGB III wird durch eine von den Arbeitgebern zu zahlende monatliche Umlage finanziert. Im Jahr 2010 betrug der Umlagesatz 0,41 %. Aufgrund der unerwartet positiven wirtschaftlichen Entwicklung kam es im letzten Jahr zu einem Überschuss bei der Insolvenzgeldumlage. Die Berücksichtigung dieses Überschusses bei der Festsetzung des Umlagesatzes für das Jahr 2011 führt zu einem Umlagesatz in Höhe von 0,0 %.

7.         Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer

Zum 01.01.2011 wird die Arbeitsgenehmigungsverordnung geändert. Es werden Saisonkräfte aus den Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union am 01.05.2004 beigetreten sind (sog. EU-8-Staaten), ab dem 01.01.2011 von der Arbeitserlaubnispflicht befreit. Die Befreiung von der Arbeitsgenehmigungspflicht gilt für Saisonbeschäftigungen in der Land- und Forstwirtschaft, im Hotel- und Gaststättengewerbe, in der Obst- und Gemüseverarbeitung sowie in Sägewerken.

 

III.        Gesundheit

1.         Neuer Beitragssatz 15,5 %

Der Beitragssatz wird ab 01.01.2011 auf das Niveau vor der Wirtschafts- und Finanzkrise zurückgeführt. Versicherte zahlen wieder 8,2 %, Arbeitgeber 7,3 %. Der Arbeitgeberanteil wird festgeschrieben. Der Beitragssatz steigt damit insgesamt von 14,9 % auf 15,5 %.

2.         Bemessungsgrenzen sinken

Günstig wirkt sich für die Versicherten aus: Die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2011 sinkt in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 44.550,00 Euro jährlich (2010: 45.000,00 Euro) beziehungsweise 3.712,50 Euro monatlich (2010: 3.750,00 Euro). Bis zu diesem Einkommen werden Beiträge in der GKV berechnet.

Ab 2011 wird der Wechsel in eine private Krankenversicherung leichter. Arbeitnehmer müssen künftig nur noch ein Jahr (vorher waren es drei Jahre) ein bestimmtes Bruttogehalt haben, um wechseln zu können. Die Versicherungspflichtgrenze sinkt 2011 von 49.950,00 auf 49.500,00 Euro beziehungsweise von 4.162,50 Euro monatlich auf 4.125,00 Euro.

3.         Zusatzbeitrag mit Sozialausgleich

Wenn Zusatzbeiträge erforderlich sind, erheben die Krankenkassen sie als einkommensunabhängige Beiträge. Diese Beiträge zahlt das Mitglied direkt an die Krankenkasse. Über die Höhe entscheidet jede einzelne Krankenkasse selbst. Die meisten Kassen benötigen 2011 keinen Zusatzbeitrag. Der Sozialausgleich greift, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens übersteigt. Der Versicherte hat dann Anspruch auf Ermäßigung seines Beitrags.

Beispielrechnung:
Die Kasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 20,00 Euro im Monat. Der Versicherte hat ein Einkommen von 800,00 Euro. Der Sozialausgleich bewirkt nun: Zwei Prozent von 800,00 Euro Einkommen entspricht 16,00 Euro. Das ist die Erhöhung, die er höchstens zahlen muss. Er spart also vier Euro.

IV.       Familie

Änderungen beim Elterngeld

Beim Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) werden zum 01.01.2011 folgende Änderungen wirksam:

  • Eltern, die als Alleinerziehende mehr als 250.000,00 Euro oder als Paargemeinschaft 500.000,00 Euro im Jahr versteuern, erhalten ab Januar kein Elterngeld mehr.
  • Elterngeldbezieher erhalten ab einem Nettoeinkommen von 1.200,00 Euro im Monat künftig 65 % (statt bisher 67 %) des Einkommens. Wer weniger verdient, erhält weiterhin 67 %.
  • Das Mindestelterngeld von 300,00 Euro im Monat und der Höchstbetrag von 1.800,00 Euro bleiben erhalten.
  • Zusätzliches Elterngeld für Empfänger von Arbeitslosengeld II wird - wie beim Kindergeld - auf Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag angerechnet.
  • Wer vor der Geburt seines Kindes einen Teil seines Einkommens selbst erarbeitet hat, zum Beispiel über einen Minijob, soll dafür auch Elterngeld erhalten.

V.        Verbraucher

1.         Höhere Sicherung für Sparer

Die gesetzliche Garantie für Spareinlagen steigt 2011 von 50.000,00 auf 100.000,00 Euro. Außerdem verkürzt sich die Auszahlungsfrist für Spareinlagen auf maximal 30 Arbeitstage. Die höhere Sicherung entspricht der europäischen Regelung. Die Einlagensicherung wurde wegen der Finanzkrise bereits Ende Juni 2009 von 20.000,00 auf 50.000,00 Euro erhöht.

 

 

2.         Neuregelungen bei Bankautomatengebühren

Wer Geld an fremden Bankenautomaten abhebt, wird ab dem 15.01.2011 vor der Auszahlung erfahren, wie viele Gebühren dafür anfallen. Sind sie zu hoch, kann man den Vorgang abbrechen, ohne dass Kosten anfallen. Darauf haben sich Banken und Sparkassen verständigt. Die Bundesregierung hatte mehrfach kritisiert, dass die Gebühren für Abbuchungen an Geldautomaten schwer zu durchschauen sind.

VI.       Wehr- und Zivildienst

Seit 01.12.2010 ist der Grundwehr- und Zivildienst auf sechs Monate verkürzt. Die Regelung gilt erstmals für Wehr- und Zivildienstleistende, die ihren Dienst seit dem 01.07.2010 angetreten haben. Auf freiwilliger Basis können sowohl Zivildienst als auch Wehrdienst verlängert werden.

1.         Aussetzung der Wehrpflicht

Am 15. Dezember hat das Bundeskabinett beschlossen, die Einberufung zum Wehrdienst auf unbestimmte Zeit auszusetzen. Die Wehrpflicht soll aber im Grundgesetz erhalten bleiben. Ab 01.07.2011 ist ein freiwilliger Wehrdienst für Männer und Frauen geplant. Zum 03.01.2011 werden junge Männer letztmalig einberufen. Denn schon ab 01.03.2011 verzichtet das Bundesverteidigungsministerium darauf. Der Wehrdienst ist dann schon freiwillig.

2.         Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes

Mit dem Aussetzen der Wehrpflicht entfällt auch die Grundlage für den Zivildienst. Zivildienstleistende sind überwiegend in sozialen Einrichtungen beschäftigt und erledigen dort zusätzliche Aufgaben. Um den Wegfall des Zivildienstes wenigstens teilweise ausgleichen zu können, soll ab 01.07.2011 ein Bundesfreiwilligendienst eingeführt werden.

VII.      Verkehr

1.         Serienmäßiges Tagfahrlicht

Alle Neuwagen müssen ab 2011 serienmäßig mit speziellen Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Sie schalten sich in den Scheinwerfern automatisch beim Starten des Motors ein. Tagfahrleuchten sind sparsamer und somit umweltfreundlicher als Abblendlicht. Nachrüsten muss niemand.

2.         Begleitetes Fahren mit 17 Jahren

Ab 01.01.2011 dürfen Jugendliche ab 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren. Voraussetzung: Das Fahren ist bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung eines erwachsenen Führerscheininhabers erlaubt - sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.
Anforderungen an den Begleiter: Mindestalter: 30 Jahre, Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (Pkw) seit mindestens fünf Jahren, Eintragungen im Flensburger Verkehrszentralregister: maximal drei Punkte.

3.         Neue Benzinsorte

Ab Januar 2011 ist mehr Bio im Kraftstoff. Dann gibt es an deutschen Tankstellen eine neue Benzinsorte: E-10. Alternativ zum gängigen Superbenzin enthält E-10 einen deutlich höheren Anteil an Bio-Ethanol. Er liegt bei maximal 10 % und ist somit doppelt so hoch wie bisher üblich. Dieser Biokraftstoff wird aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt. Wer E-10 tankt, reduziert den CO2-Ausstoß im Straßenverkehr. Etwa 90 % aller benzinbetriebenen Pkw - und alle Neufahrzeuge - können E-10 tanken. Dennoch sollten Sie sich vergewissern, ob Ihr Auto E-10-tauglich ist. Informationen zur Verträglichkeit gibt der Autohersteller.