
Wie bereits unter dem Titel „Arbeitsrecht" dargestellt, regelt das Individualarbeitsrecht das rechtliche Verhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer.
Es befasst sich hauptsächlich mit dem Zustandekommen des Arbeitsvertrages, mit den Pflichten der Arbeitsvertragsparteien während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, mit der Beendigung desselben sowie mit dem Arbeitsschutz. Zum Individualarbeitsrecht zählen hauptsächlich die Regelungen der §§ 611 ff. BGB, die jedoch durch zahlreiche weitere Gesetze ergänzt werden