
Die Kanzlei wurde zum 01.10.1994 von Herrn Rechtsanwalt Tyroller gegründet.
Von Anfang an wurde der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit auf die Beratung und umfassende Betreuung von kleinen und mittelständigen Unternehmen und Privaten gesetzt. Auf Grund der regen Bautätigkeit in Thüringen und der damit verbundenen gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzung lag hierbei der Schwerpunkt insbesondere im Bereich der beratenden und prozessvertretenden Tätigkeiten von Bau- und Handwerksbetrieben.
Alsbald zeigte sich, dass hinsichtlich des wachsenden Beratungs- und Vertretungsbedarfs der vorwiegend Thüringer Mandantschaft die Kanzlei personell und räumlich erweitert werden musste. So kam im Jahre 1995 Herr Rechtsanwalt Rochlitz zunächst als angestellter Rechtsanwalt zur Kanzlei, 1999 wurde er Sozius.
Der Beratungsbedarf verstärkte sich auch in den folgenden Jahren zunehmend. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass die Spezialisierung des Rechtes weiter voranschreitet und hat den Rechtsanwälten die Möglichkeit eröffnet, sich auf bestimmte Rechtsgebiete zu spezialisieren und damit einhergehend den Titel „Fachanwalt“ für das entsprechende Rechtsgebiet zu führen. Da Herr Rechtsanwalt Tyroller auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechtes seit vielen Jahren tätig war, lag es nahe, dass dieser sich weiter auf diesem Gebiet spezialisiert und er hat 2007 die Erlaubnis bekommen, den Titel „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ zu führen.
Da an die Kanzlei zunehmend auch Mandate aus den übrigen Bereichen des Zivilrechts, insbesondere aus den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, herangetragen wurde, beschloss die Kanzlei mit der Rechtsanwaltskanzlei Kretschmer zum 01.01.2008 zu fusionieren. Herr Rechtsanwalt Martin Kretschmer ist seit Januar 1993 als selbständiger Rechtsanwalt in Erfurt auf dem Gebiet des Zivilrechts tätig und im Februar 2000 wurde ihm der Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ verliehen. Herr Kretschmer betreut seit dem alle familienrechtlichen, arbeitsrechtlichen, erbrechtlichen Mandate. Darüber hinaus wurde Herrn Rechtsanwalt Kretschmer im Jahre 2009 der Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ verliehen.
Herr Rechtsanwalt Rochlitz erwarb im Jahre 2008 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“.
Herr Rechtsanwalt Vogel hat im Jahre 2006 sein zweites juristisches Staatsexamen in Thüringen abgelegt und arbeitet seit dem mit uns zusammen. Seit dem Jahre 2010 ist Herr Rechtsanwalt Vogel Sozius der Kanzlei. Darüber hinaus betreut er die Forderungs- und Inkassoabteilung unseres Hauses.
Herr Rechtsanwalt Vogel verfügt über die Berechtigung zum Tragen der Titel „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" und "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht".
Die Sozietät versteht sich als Dienstleistungsunternehmen im Sinne dieses Wortes für ihr Klientel. Wir legen Wert auf den persönlichen Kontakt zum Mandanten und sehen unsere vorrangige Aufgabe darin, die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten umfassend zu wahren. Dabei stehen nicht Prozessführung, sondern umfassende Beratung und Prozessvermeidung sowie außergerichtliche Streitbeilegung im Vordergrund.
Die einem jeden Rechtsanwalt als unabhängigem Organ der Rechtspflege auferlegten Kardinalspflichten, wie
sind für uns selbstverständlich. Sie sind Richtschnur unserer anwaltlichen Tätigkeit.
Die gewachsene Mandantenstruktur und die Größe der Kanzlei erlauben die Spezialisierung der Berufsträger auf die Felder:
Dadurch stehen wir im Team dafür ein, die uns anvertrauten Angelegenheiten bestmöglich zu bearbeiten. Hierbei sind wir Sachwalter und nicht Vormund des Mandanten.