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Mietrecht / WEG Recht

Das Mietrecht

Das Rechtsgebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechtes beschäftigt sich mit den rechtlichen Regelungen rings um die Wohnnutzung von Immobilien.

Das Mietrecht regelt sowohl bei Gewerberaum- als auch bei Wohnungsmietverträgen die Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter sowie die damit einhergehenden Problemkreise. Regelmäßig kommt es bei der Kündigung von Mietverhältnissen und die Verlängerung von Mietverhältnissen, die Geltendmachung von Eigenbedarf an mangelhaften Mietsachen sowie bei den Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen zu Streit. Da das Mietrecht im besonderen Maße gestaltet wird durch die höchstrichterliche Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes und eine Vielzahl komplexer Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 535 ff., ist es ratsam, vor dem eigenen Tätigwerden kompetenten Rechtsrat einzuholen. So kann unter Umständen ein teurer und langwieriger Rechtsstreit vermieden werden.

Insbesondere trifft dies zu bei der Geltendmachung von Mietminderung bzw. deren Abwehr und der geplanten Beendigung von Mietverhältnissen. Hierbei werden die meisten Fehler begangen und können in einem späteren Rechtsstreit unter Umständen nur schwer korrigiert werden und sich zu Ihren Ungunsten auswirken.

Hierbei sind wir regelmäßig für unsere Mandanten mit der Prüfung, der Zulässigkeit und Form von Mieterhöhungen, der Mietanpassung und Nebenkostenerhöhungen sowie der Frage der Gültigkeit und Durchsetzbarkeit von Schönheitsreparaturklauseln tätig.

Selbstverständlich vertreten wir unsere vermietende Mandantschaft auch bei der Geltendmachung von Mietschulden sowie Schadenersatzansprüchen als auch bei der Kündigung von Mietverträgen und Durchführung und Durchsetzung von Räumungsklagen.

 

Das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)

Die Rechte zwischen Wohnungseigentümern in einer Gemeinschaftsanlage und die Rechtsbeziehung zwischen diesen und dem Verwalter sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.

Das WEG regelt hierbei insbesondere:

  • die Begründung des Wohnungseigentums
  • die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
  • die Verwaltung des Wohnungseigentumsrechts
  • das Wohnungserbbaurecht
  • das Dauerwohnrecht

Das Wohnungseigentumsrecht hat daneben insbesondere bei der Begründung der erstmaligen Herstellung von Wohnungseigentum eine enge Beziehung zum Baurecht.