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Ordnungswidrigkeit

Eine Ordnungswidrigkeit in Deutschland ist eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln.

Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung (genau: eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung), für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht. Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben dem Bußgeld auch ein Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt werden.

Der moderne Gesetzgeber sieht es bei leichten Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern nur mit Bußgeldern. Das gilt hauptsächlich für leichte Fälle der Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern anderer Personen (z. B. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung), aber auch für Fälle des Ungehorsams gegenüber Verwaltungsvorschriften (z. B. die Verletzung einer Meldepflicht).

Allgemeines: Rechtssystematisch gehört das Ordnungswidrigkeitenrecht zum Strafrecht. Das Ordnungswidrigkeitenrecht wird auch oftmals als der kleine Bruder des Strafrechts bezeichnet. Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist dem Strafrecht weitgehend nachgebildet, unterscheidet sich aber auch in maßgeblichen Punkten davon. So gibt es im Ordnungswidrigkeitenrecht anders als im Strafrecht keine Teilnahme (Anstiftung oder Beihilfe), vielmehr werden gem. § 14 Abs. 1 OWiG alle Tatbeteiligten als "Täter" behandelt (sog. Einheitstäter).