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Auch Wegdrücken eines Handyanrufes bußgeldbewehrt.

Das Oberlandesgericht in Köln (Az.: III-1 RBs 39/12) hat entschieden, dass auch derjenige sich wegen „fahrlässigen Benutzens eines Mobiltelefons bei der Fahrt“ ordnungswidrig verhält, der hinter dem Steuer seines fahrenden Wagens einen eingehenden Anruf auf seinem Mobiltelefon lediglich „wegdrückt“.

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Falschparker kann auch ohne konkrete Behinderung umgesetzt werden

Das VG Berlin (VG 11 K 279.10) hat entschieden, dass ein Kraftfahrzeug, das im Haltverbot steht, von der Polizei auch dann umgesetzt werden kann, wenn keine konkrete Behinderung von ihm ausgeht.

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Dienstleistungen der DEKRA für verkehrsauffällige Kraftfahrer