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Private Krankenversicherung

Zur Versicherungsgrundversorgung eines jeden gehört die Krankenversicherung. Die meisten Arbeitnehmer sind gesetzlich krankenversichert. Anderen steht die Möglichkeit offen, sich privat oder gesetzlich zu versichern, wieder andere sind gezwungen, sich bei einer privaten Krankenkasse zu versichern.

Eine private Krankenversicherung kann unter folgenden Voraussetzungen abgeschlossen werden:

  • wenn das Bruttojahreseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze des aktuellen Jahres liegt oder
  • bestimmte Gründe vorliegen, die von der Versicherungspflicht befreien

Eine private Krankenversicherung rechnet sich insbesondere für Personen, wenn sie jung, gesund und ledig sind oder zu den Doppelverdienern zählen.

Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist in der Regel nicht anzuraten, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • wenn Sie unter einer chronischen Krankheit leiden
  • wenn Sie älter als 35 Jahre alt sind
  • wenn Sie mehr als eine Person bei sich mitversichern wollen (Familie)

Zu beachten ist ferner, dass Sie nach einem Wechsel von einer gesetzlichen Versicherung zur privaten Krankenversicherung nur unter ganz speziellen Umständen wieder zurück in das gesetzliche System wechseln können. Dies ist besonders zu beachten, wenn Sie in Zukunft Personen bei sich mitversichern wollen (z. B. Kinder).

Wenn Ihr Bruttojahresgehalt jedoch in der Zukunft wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze sinkt, so müssen/können Sie regelmäßig wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Da eine einmal erfolgte Versicherung bei einer privaten Krankenversicherung sich unter Umständen nicht mehr revidieren lässt, ist vor dem Abschluss einer solchen Versicherung zu bedenken, wie die weitere Lebensplanung aussieht (z. B. kinderloser Singlehaushalt oder kinderreiche Familie). Ein aktueller finanzieller Vorteil bei einer privaten Krankenversicherung sollte nicht als alleiniger Grund für die Entscheidung, sich privat zu versichern, dienen.