
Betroffene, die in der Zeit vom 08.05.1945 bis zum 02.10.1990 durch eine willkürliche oder politisch motivierte Maßnahme, die mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates unvereinbar ist und deren Folgen noch unmittelbar schwer und unzumutbar fortwirken, einen Vermögens- oder Gesundheitsschaden, eine Benachteiligung im Beruf, in der Ausbildung oder als Schüler erlitten haben, können auf Antrag rehabilitiert werden.