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Rehabilitierungsrecht

Das Rehabilitierungsrecht regelt die juristische und soziale Wiedergutmachung für erlittenes Unrecht und rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehungen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ), DDR sowie in Ost-Berlin zwischen 1945 und 1990. 

Es wird hierbei in strafrechtliche, berufsrechtliche sowie verwaltungsrechtliche Rehabilitation unterschieden.

Es nennt zum einen die Voraussetzungen, unter denen Unrechtsakte für rechtsstaatswidrig erklärt und aufgehoben werden können, und enthält zum anderen Vorschriften über Wiedergutmachungsleistungen für Opfer.