
Seit dem 01.09.2011 ist Bahnfahren in Deutschland für schwerbehinderte Menschen leichter, da sie dank einer erweiterten Freifahrtregelung alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn kostenlos nutzen können.
Voraussetzung ist, dass der Schwerbehindertenausweis einen orangefarbenen Aufdruck und trägt das Merkzeichen "G", "aG", "H", "GI" oder Bl" hat. Zusätzlich benötigt man ein Beiblatt, das mit einer Wertmarke des Versorgungsamtes versehen ist. Das Merkzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis berechtigt darüber hinaus, kostenfrei eine Begleitperson mitzunehmen.
Die Regelung kommt Menschen zugute, die gehbehindert, blind oder gehörlos sind. Bislang erstreckten sich die Freifahrten in den Zügen der Deutschen Bahn nur innerhalb der Verkehrsverbünde und außerhalb in einem Radius von 50 Kilometern um den Wohnort. Für weitere Strecken musste ein Fahrschein gelöst werden. Gerade für blinde Menschen oder Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, ein großes Hindernis.
Bundesweit alle Nahverkehrszüge nutzen
Das Bundessozialministerium und die Deutsche Bahn AG haben gemeinsam vereinbart, dass freifahrtberechtigte schwerbehinderte Reisende künftig deutschlandweit und durchgängig mit allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn in der 2. Klasse kostenlos fahren können. Die Beschränkung auf den 50-km-Radius wird aufgehoben.
Dies gilt für die Regionalbahn, den Regionalexpress, den Interregio-Express, für S-Bahnen. Ein zusätzlicher Fahrschein ist dann nicht mehr erforderlich. Die unentgeltliche Beförderung gilt nur für den Nahverkehr. Im Fernverkehr müssen schwerbehinderte Menschen normal bezahlen.
Damit schließt die Deutsche Bahn eine Lücke zwischen den Verkehrsverbünden und in Zügen von privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen. Hier gilt seit jeher eine Freifahrtregelung für schwerbehinderte Reisende.
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Regelung auch gesetzlich zu verankern. Sie soll zum 01.01.2012 in Kraft treten.
Quelle: juris.de