
Alle Jahre wieder - die Steuererklärung
Die
gesetzliche Frist zur Abgabe der Einkommens- und Umsatzsteuererklärung für 2010
läuft am 31. Mai 2011 aus.
Bis
zu diesem Zeitpunkt sind grundsätzlich von allen Steuerpflichtigen, die zur
Abgabe einer Einkommensteuererklärung und/oder Umsatzsteuererklärung
verpflichtet sind, die genannten Erklärungen zu erstellen und beim Finanzamt
einzureichen.
Zur
Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet ist insbesondere, wer
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Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielt
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Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit erzielt
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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt
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Arbeitslosengeld I bezogen hat
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Elterngeld bezogen hat
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Insolvenzgeld bezogen hat
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Mutterschaftsgeld bezogen hat.
Zur
Abgabe der Umsatzsteuererklärung sind sämtliche Unternehmer, Freiberufler,
Gewerbebetriebe und Kleinunternehmer verpflichtet.
Sollten
Sie sich steuerlich durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater vertreten
lassen, verlängert sich die Frist zur Abgabe einer Steuererklärung aufgrund
eines gleichlautenden Erlasses der Länder automatisch bis zum 31. Dezember
2011. Lassen Sie sich daher im Zweifel steuerlich vertreten.