
Immer wieder erreichen uns durch Angehörige, Freunde oder Bekannte von Strafgefangenen oder plötzlich von der Untersuchungshaft betroffenen Personen Anfragen dahingehend, auf welche Art und Weise und bei wem entsprechende Besuchserlaubnisse zu beantragen sind, Anfragen zu den Anschriften der einzelnen Justizvollzugsanstalten oder Anfragen zum Prozedere bei Besuchen oder der Versendung von Paketen und anderen Postsendungen an die Inhaftierten. Wir haben uns bemüht, diese häufigen Anfragen in den nachfolgenden Hinweisen und Informationen zusammenzufassen um auf die drängendsten Fragen, die in einem solchen Fall auftreten, bereits im Vorfeld Antwort zu geben. Für eventuelle Fragen, die in den nachfolgenden Hinweisen nicht beantwortet werden, stehen wir Ihnen jederzeit gerne fernmündlich zur Verfügung.
Kontaktdaten der einzelnen Justizvollzugsanstalten (JVA) in Thüringen
Kontaktdaten anderer Justizvollzugsanstalten
Allgemeine Informationen zum Strafvollzug
Justizministerium Bayern Strafvollzug
Justizministerium Sachsen Strafvollzug
Justizministerium Sachsen-Anhalt Strafvollzug
Justizministerium Thüringen Strafvollzug
Gesetzliche Regelungen zum Vollzug
Jugendstrafvollzugsgesetz Thüringen
Strafvollzugsgesetz (StVollzG)
Thüringer Untersuchungshaftvollzugsgesetz (ThürUVollzG)
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Allgemeine Hinweise für Angehörige und Besucher
Besondere Hinweise für Sie als Besucher eines Strafgefangenen
Fernseher / CD-Player / DVD-Player / Spielekonsolen