
Die Tilgung von Einträgen im Bundeszentralregister erfolgt nach ganz bestimmten Kriterien, welche in den §§ 45 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG) ausführlich geregelt sind.
Die Straftilgung erfolgt mit dem Zweck und mit dem Gedanken der Resozialisierung, der Gesetzgeber geht hierbei davon aus, dass bestimmte Straftaten nach einem gewissen Zeitablauf nach außen nicht mehr bekannt werden und schließlich auch auf den Registern der Strafverfolgungsbehörden gelöscht werden müssen.
Hierzu gibt es sehr unterschiedliche Fristen zum Löschen der Eintragungen zum Einen aus dem Bundeszentralregister und zum Anderen aus dem polizeilichen Führungszeugnis.
Im Folgenden sind die Fristen zur Löschung von Strafeintragungen aus dem Bundeszentralregister in Tabellenform zusammengefasst: