
Das Verkehrsrecht umfasst sämtliche Rechtsnormen, die mit der Ortsveränderung von Personen und Gütern in Verbindung stehen. Es stellt ein sehr komplexes Rechtsgebiet dar, das sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechtes und des Privatrechts zusammensetzt.
Zum öffentlichen Verkehrsrecht zählt das Verkehrsverwaltungsrecht (Recht der Fahrerlaubnis) und das Verkehrsstraf- sowie Bußgeldrecht.
Das private Verkehrsrecht lässt sich unterteilen in das Verkehrsvertragsrecht (Frachtvertrag) und das Verkehrshaftungsrecht (Schadenersatz nach Verkehrsunfall).
Daneben besteht eine Unterteilung des Verkehrsrechtes nach der Art der Verkehrsabwicklung, insofern wird unterschieden in Schienenverkehrsrecht, Straßenverkehrsrecht, Luftfrachtrecht sowie Wasserverkehrs- und Seerecht.