Filesharing: gefälschte Abmahnung von „Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner“ per E-Mail
Derzeit kursieren gehäuft E-Mails von einem „Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner" wegen angeblichem illegalen Musikdownload. Als Schadenersatz werden 100,00 € verlangt. Angeblich vertritt der Rechtsanwalt Sony Music Entertainment Deutschland GmbH. Die Bezahlung der 100,00 € soll an die Internet-Bezahldienste Ukash oder Paysafecard per Überweisung geleistet werden. In der Abmahnung steht auch, dass bereits Strafanzeige erstattet wurde. Absender-Adresse ist oft buying8(at)rouschpak.com, aber auch andere werden verwendet.
Bei den Abmahnungen handelt es sich um Fälschungen. Sony wird in Abmahnfällen soweit bekannt ausschließlich von den Rechtsanwälten Waldorf-Frommer vertreten.
In keinen Fall sollte eine Zahlung geleistet werden. Am besten die E-Mail in den Spam-Ordner verschieben und nicht reagieren.
Bei der E-Mail handelt es sich nicht um eine Abmahnung! Die an eine solche gestellten Anforderungen liegen nicht vor. Aus gegebenem Anlass werden kurz die notwendigen Inhalte einer Abmahnung dargestellt:
- postalische Zusendung der Abmahnung (vorab per Mail möglich)
- personalisierte Anrede mit Vor- und Zunamen, Postadresse
- konkrete Benennung der betroffenen Werke (fehlt in der E-Mail völlig) und Datum der angeblichen Rechtsverletzungen
- Angabe der IP-Adresse (es muss sich um die IP des Angeschriebenen handeln; die in der E-Mail angegebene IP ist der Region Frankfurt/Main zuzuordnen)
- Abmahnungen beziehen sich auf den Upload, der bei Tauschbörsen regelmäßig mit dem Download verbunden ist (in der E-Mail wird der „Download" abgemahnt)
- in der Abmahnung wird ein Unterlassen weiterer Verletzungshandlungen gefordert
- die Zahlung soll immer an den Anwalt auf ein Bankkonto erfolgen, nie mittels einer anonymen Zahlung
- einer echten Abmahnung muss eine Vollmacht des Rechteinhabers beigefügt sein
- eine postalische Adresse und ein Ansprechpartner, sowie Telefonnummer usw. müssen angegeben sein
Bei der E-Mail des „Rechtsanwalts Olaf Kaltbrenner" sind noch weitere Punkte auffällig.
- einen solchen Rechtsanwalt gibt es laut Rechtsanwaltsregister in Deutschland nicht
- das angegebene Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Frankfurt datiert aus dem Jahr 2004!
- meist ist die Empfängeradresse nicht die eigene, sondern nur in Teilen korrekt; warum die Mails den Empfänger dennoch erreichen ist nicht nachvollziehbar
- die Zahlung der 100,00 € sollte bis zum 29.03.2010 erfolgen
Sollten Sie diese oder ähnliche Mails bekommen, wollen Sie sich bitte mit uns ins Benehmen setzen.